Parolen Abstimmung 9. Juni 2024
Kostenbremse im Gesundheitswesen: 2 x Freigabe
Aufrecht-Zürich unterstützt den Grundgedanken der Initiative, die Treiber von Kostensteigerungen direkt zu bekämpfen. Dennoch empfinden wir die Vorlage als heuchlerisch, da sie den immer härteren Massnahmen widerspricht, die die Mitte während der Coronazeit selber gefordert hatte. Als Initiantin der Initiative scheint es der Mitte um Stimmenfang in mittlerweile grossen Bevölkerungsschichten zu gehen. Im Initiativtext werden keinerlei konkrete Massnahmen besprochen, zBsp. bei welchen Marktakteuren und in welchem Zeitraum Deckelungen wirklich vorgenommen werden sollen. Der Konjunktiv tritt an sehr vielen Stellen des Initiativtextes in Erscheinung. Die Vorlage dürfte in den nächsten Jahren in den Bundeshausdebatten versanden und zahnlos bleiben. Es ist der falsche Ansatz um ein marodes und korrumpiertes Gesundheitssystem neu auf die Beine zu stellen. Der Vorstand Aufrecht-Zürich hat nach längerer Diskussion die Stimmfreigabe zu Initiative und Gegenvorschlag beschlossen.
Prämien-Entlastungs-Initiative: 2 x NEIN
Die Unterstützung der Schweizer Bevölkerung mit Beiträgen von Bund und Kantonen an die obligatorische Krankenversicherung ist gänzlich das falsche Instrument um ein krankmachendes System zu bekämpfen und zu heilen. Wenn Pharmafirmen und Medizindienstleister die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung weiterhin als Ressourcenlieferant für ihre Profitoptimierung ansehen, dann werden auch diese geplanten Subsidiarien umgehend in den Taschen der Grossaktionäre verschwinden. Den Aufschlag auf bestehende oder neue Steuern werden alle Bürgerinnen und Bürger tragen. Der Vorstand von Aufrecht-Zürich hat sowohl zur Initiative, wie auch zum Gegenentwurf die NEIN-Parole beschlossen.
Volksinitiative für Freiheit und körperliche Unversehrtheit
Ja !
Die Volksinitiative für Freiheit und körperliche Unversehrtheit schützt unsere Grundrechte und verhindert die Einführung eines Social Credit-Systems. Die Initiative bietet beste Gelegenheit, die Bedeutung von psychischer und physischer Unversehrtheit vor dem Hintergrund eilig eingeführten Zwangsmassnahmen und von den Grundsätzen der Wissenschaft abweichenden Zulassungsbedingungen für neuartige Substanzen gesellschaftlich zu reflektieren. Der Nachweis einer “Corona-Impfung” war während der Covid-Zertifikatspflicht gleichbedeutend mit einem Zutrittsticket zu weiten Teilen des öffentlichen Lebens. Nicht gen-therapierte Bürgerinnen und Bürger wurden sozial ausgegrenzt, isoliert und medial geächtet. Arbeitsrechtlicher Druck zu einer “Impfung” war, insbesondere im Gesundheitswesen, an der Tagesordnung und einige Unternehmen setzten Kündigungsandrohungen im Falle der Verweigerung einer “Impfung” auch um. Die Volksinitiative zementiert die verfassungsmässigen Grundrechte zusätzlich und ist zudem zukunftsweisend. Sollte die Politik künftig beispielsweise eine Chip- oder Implantatspflicht als Basis für ein Social Credit-System einführen wollen, würde die Volksinitiative hier einen Riegel schieben und die Grundrechte der Menschen schützen.
Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes (Mantelerlass)
Nein !
Der demokratie- und umweltschädliche Mantelerlass, das teuerste Stromgesetz aller Zeiten muss zurück an den Absender! Aufrecht Schweiz und unsere Kantonalsektionen haben zusammen mit der Fondation Franz Weber und dem Bündnis für Natur- und Landschaft Schweiz BNL erfolgreich das Referendum gegen den “Mantelerlass” ergriffen. Das von Bundesrat und Parlament verabschiedete Stromgesetz ist eines der grössten je beschlossenen Gesetzesrevisionen. Es wurde überstürzt und in einem Umfeld der Angst- und Panikmache vor der “Stromlücke” verabschiedet. Und was in Anbetracht der Schweizer Stromexporte auf der Hand lag: die eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom gab letzte Woche bekannt, dass es nie eine Strommangellage in der Schweiz gab. Umso grösser wären nun die Auswirkungen und Schäden für die Umwelt und die Natur, die Mitspracherechte der Bevölkerung, sowie die künftigen Strompreise. Das Stromgesetz mit seinen bundesverfassungswidrigen Bestimmungen erlaubt dem Bund und den Kantonen, über die Köpfe der Bürger hinweg, für die Natur einschneidende Projekte zu realisieren, die nur teuren Flatterstrom liefern. Der Schutz unserer Berg- und Naturlandschaften für unsere künftigen Generationen muss Vorrang behalten. Das Stromgesetz ist eines der grössten Steuergeld-Umverteilungsprojekte. Die Energieversorger wollen nur Windräder und Solarparks in den Bergen aufstellen, weil der Bund dies mit unzählgen Milliarden Steuergeldern massiv finanziert. Die Kosten dafür übernehmen die Energieversorger jedoch nicht selbst, sondern wälzen diese mittels höherer Strompreise und Netzkosten auf die Bürger ab.