Die Feder wetzen! Vernehmlassung zum Richtplan Energie ist online
Wie Regierungsrat Martin Neukom an der Medienkonferenz vom 7.Oktober 2022 bereits bekannt gegeben hatte und nun anfangs Juli dieses Jahres nochmals bestätigte, sollen künftig im Kanton Zürich rund 120 industrielle Windenergieanlagen mit Höhen von bis zu 235 Metern die Landschaft entstellen, Wohneigentum und Naherholungsgebiete entwerten, die Lebensqualität von Anwohnerinnen und Anwohnern beeinträchtigen, die Gemeinden entmachten und Landbesitzer enteignen.
Die Waldschutz-Initiative und die Gemeindeschutz-Initiative wehren sich gegen dieses Vorhaben.
Mit der Auflage des Richtplans startet nun die Frist für Einwendungen.
Link Vernehmlassung:
Nebst dem Richtplan schlägt der Zürcher Regierungsrat vor, das Planungs- und Bewilligungsverfahren für grosse Windenergieanlagen zu beschleunigen. Für Windkraftanalgen soll dazu künftig ein kantonales Planungsgenehmigungsverfahren zur Anwendung kommen. Auch dafür besteht eine Frist für Einwendungen.
Link Vernehmlassung beschleunigtes Verfahren:
Neben Gemeinden und politischen Akteuren können auch Privatpersonen sich zur Gesamtüberarbeitung des Richtplankapitels Energie äussern. Es ist nun ganz wichtig, dass möglichst viele Menschen Einwendungen schreiben. Die Baudirektion bittet darum, online an der Vernehmlassung teilzunehmen. Wir hingegen bitten euch, dies schriftlich zu tun und eure Einwendungen eingeschrieben an folgende Adresse zu senden:
Kanton Zürich
Amt für Raumentwicklung
Kantonalplanung
Postfach
8090 Zürich
Die Frist für die Einwendungen läuft bis zum 31. Oktober 2024.