Referendum Mantelerlass
Am 29. September 2023 verabschiedete das Parlament den «Mantelerlass», der zwar einige positive Punkte enthält, aber im Energiegesetz den Grundsatz festschreibt, dass der Bau von Grossanlagen (und zunächst sogar von kleinen Anlagen) künftig systematisch Vorrang vor dem Natur- oder Landschaftsschutz haben wird.
Mit dem «Mantelerlass» werden Bestimmungen eingeführt, welche die Kriterien des Landschaftsschutzes (und des Naturschutzes, von wenigen Ausnahmen abgesehen) ausser Kraft setzen und damit jeden Widerstand im Einzelfall verunmöglichen. Darüber hinaus steht der «Mantelerlass» im Widerspruch zur Verfassung. Er führt dazu, dass der Bund die Kantone instrumentalisiert, um z.B. in den Gemeinden Windräder aufzustellen, ohne dass diese etwas dazu sagen können. Ebenso wurden die Gerichte von ihren Befugnissen durch das Schweizer Parlament enthoben.