Windkraft im Kanton Zürich – aktueller Stand
Am Donnerstag, den 31. Oktober endete die Vernehmlassungsfrist für die Richtplananpassung mit der vorgeschlagenen Festsetzung von 35 Windindustriegebieten auf Kantonsgebiet und für die Änderung des Energiegesetzes, welches die Gemeinden entmachten und Landenteignungen für den Bau von Windturbinen ermöglichen würde.
Am Mittwoch, den 30. Oktober haben sich rund 50 besorgte Bürgerinnen und Bürger aus allen Kantonsteilen sowie aus Aargauer und Thurgauer Nachbargemeinden in der Stadt Zürich eingefunden, um je knapp 500 Einwendungen gegen die beiden Vorlagen persönlich einzureichen. Initiiert wurde die Aktion vom VGWW (https://gegenwind-wyland-winterthur.ch) und Freie Landschaft Zürich https://www.freie-landschaft-zuerich.ch/#start hat uns dabei unterstützt.
Mit unserer Aktion konnten wir die Presse auf uns aufmerksam machen.
Siehe Tagesanzeiger und NZZ:
https://www.tagesanzeiger.ch/zuercher-windrad-gegner-reichen-fast-500-einwendungen-ein-943708207561
Natürlich sind die persönlich eingereichten Einwendungen nur ein Bruchteil aller Einwendungen, die bei der Baudirektion per Post und auch online eingegangen sind. Es dürfte ein Jahr dauern, bis diese gesichtet sind. Die überarbeitete Richtplanvorlage geht dann an den Kantonsrat, der abschliessend darüber entscheidet. Die geplante Änderung des Energiegesetzes jedoch untersteht dem fakultativen Referendum.
Gerne hätten wir die Einwendungen am Mittwoch persönlich einer Vertreterin oder einem Vertreter der Baudirektion überreicht, was von dieser leider abgelehnt wurde. So haben wir die Einwendungen bei der kantonalen Poststelle (Stampfenbachstr. 19) abgegeben. (Bericht von Katrin Cryer, Präsidentin Aufrecht Zürich und Präsidentin VGWW)